Fahrradbonus, ANCMA: Erinnerung daran, dass Anfragen über das Internet ab dem 3. November beginnen

Empfehlungen zum Umgang mit dem Verfahren

Fahrradbonus, ANCMA: Erinnerung daran, dass Anfragen über das Internet ab dem 3. November beginnenFahrradbonus, ANCMA: Erinnerung daran, dass Anfragen über das Internet ab dem 3. November beginnen

Zum Öffnen der Webanwendung ab Dienstag, 3. November, über das es möglich sein wird, den Mobilitätsgutschein oder die Erstattung der von Bürgern getätigten Einkäufe im Zusammenhang mit Fahrrädern, E-Bikes, Rollern und gemeinsamen Mobilitätsdiensten zur individuellen Nutzung durch einen weit verbreiteten Hinweis zu beantragen ANCMA (National Association of Cycle and Motorcycle Accessories) bekräftigt den Rat, das Verfahren online durchzuführen.

Indikationen

Der Prozess besteht aus zwei Phasen: der ersten verknüpft mit Rückerstattung der entstandenen Kosten von 4 Mai zu 2 November 2020 (60 % davon bis maximal 500 Euro); Die zweite betrifft Bürger, die noch keine Einkäufe getätigt haben, und sieht einen Realkredit vor digitaler Einkaufsgutschein, direkt in der Webanwendung des Umweltministeriums zu generieren. Für Bewerber wird es auch notwendig seinSPID-Identität. Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen für Einkäufe, die bis zum 31. Dezember 2020 getätigt werden müssen, und kann in über zweitausend Verkaufsstellen im ganzen Land verwendet werden, die bereits auf der ihnen vom Ministerium zur Verfügung gestellten digitalen Plattform registriert sind, wie bereits erwähnt. ANCMA weist außerdem darauf hin, dass erwachsene Bürger mit Wohnsitz und nicht in den Regionalhauptstädten (auch unter 50.000 Einwohnern) in den Provinzhauptstädten (sogar unter 50.000 Einwohnern) den Mobilitätsgutschein bis zur Erschöpfung in Anspruch nehmen können. in Gemeinden mit einer Bevölkerung über 50.000 Einwohner und in Gemeinden von Großstädten (sogar unter 50.000 Einwohnern), wie bereits erwähnt.
Drei Ratschläge, die der Verband, der die Lieferkette im Zweiradsektor vertritt, neu aufgelegt hat: Aktivieren Sie dieSPID-Identität (Öffentliches digitales Identitätssystem), Scannen Sie das Dokument Registrieren Sie den auf Ihren Namen ausgestellten Kaufbeleg (Rechnung oder Quittung) und erstellen Sie einen solchen Dokument im PDF-Format, halten Sie einen Nachweis Ihrer Bankdaten bereit, um den zu erhalten Rückerstattung. Die Erklärung unterstreicht dann Folgendes: „Bei diesem Verfahren wird insbesondere das Datum der Eingabe des Antrags und nicht das des Kaufdokuments berücksichtigt.“.

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