Im Jahr 2015 wird die Besitzsteuer für 20 Jahre alte Motorräder zurückgeführt

Im Jahr 2015 wird die Besitzsteuer für 20 Jahre alte Motorräder zurückgeführtIm Jahr 2015 wird die Besitzsteuer für 20 Jahre alte Motorräder zurückgeführt

Leider ist es offiziell: Ab 2015 zahlen alle Fahrzeuge, die unter 30 Jahre alt sind, Besitzsteuer. Der Text ist im Stabilitätsgesetz enthalten, das heute nach einem langen Prozess und nach der Ablehnung zahlreicher Änderungsanträge zur Abschaffung des Artikels vom Parlament verabschiedet wurde. Von 2001 bis 2014 wurde für 20 Jahre alte Motorräder, die in der IWF-Liste aufgeführt sind, eine pauschale Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von rund 11 Euro erhoben. Ab 2015 betrifft die Erleichterung nur noch Motorräder, die 30 Jahre alt sind.

Die Regierung geht davon aus, dass sie mit diesem Umbau rund 78 Millionen Euro verdienen wird, aber das ist überhaupt nicht der Fall: Vielmehr werden viele Stücke, die unsere Industriegeschichte repräsentieren, verschrottet oder ins Ausland verkauft, und die Welt der Restaurierung wird einen harten Schlag erleiden. Darüber hinaus haben Nutzer, die sich in diesen 14 Jahren zu einer Investition in den Kauf historischer Fahrzeuge und deren Erhaltung gerade im Namen dieses Vorteils entschieden haben, zu Recht das Recht, sich vom Staat betrogen zu fühlen. Nur wer über die wirtschaftlichen Mittel verfügt, wird in der Lage sein, die erforderlichen Steuern zu zahlen und somit seine Mittel zu behalten, während alle anderen gezwungen sein werden, sie loszuwerden.

Wir wissen noch nicht, wie sich die einzelnen Regionen angesichts dieser Änderung regulieren werden: Die Kfz-Steuer ist tatsächlich eine regionale Steuer und viele Verwaltungen haben ihre eigenen Gesetze erlassen, die sogar von den staatlichen Vorschriften abweichen.

Wir halten es für wichtig, klarzustellen, wie sich die Gesetzgebung zu Fahrzeugen von historischem und sammelwürdigem Interesse ändert: Für Motorräder und Autos zwischen 20 und 30 Jahren wurde eine Steuervergünstigung abgeschafft, die weiterhin allen Fahrzeugen vorbehalten bleibt, die 30 Jahre alt sind alt . Allerdings gilt ein 20 Jahre altes Motorrad weiterhin als historisch und sammelwürdig, wenn es in einem historischen Register eingetragen ist und daher die Vorteile nutzen kann, die die Straßenverkehrsordnung für den Verkehr vorsieht, d. h. die Möglichkeit einer erleichterten Inspektion Möglichkeit, tagsüber bei ausgeschaltetem Licht zu zirkulieren, Zugang zu verkehrsberuhigten Bereichen, soweit dies von den Gemeindeverwaltungen vorgesehen ist, und die Möglichkeit reduzierter Versicherungsprämien für die Haftpflichtversicherung.

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