Roller und Mikromobilität: In Mailand kann man fahren, die Tests beginnen

Die Montage der Schilder ist abgeschlossen

In der lombardischen Hauptstadt wurde der experimentelle Verkehr von Mikromobilitätsfahrzeugen eröffnet
Roller und Mikromobilität: In Mailand kann man fahren, die Tests beginnenRoller und Mikromobilität: In Mailand kann man fahren, die Tests beginnen

Roller, Segway, Hoverboard e Einzelräder a elektrischer Antrieb kann a zirkulieren Milano, nachdem die Schilder angebracht wurden, die die Straßen angeben, auf denen sie benutzt werden dürfen oder nicht.

Informationen

Die Nachricht, die auf der Website der Stadtverwaltung erschien, beleuchtet nicht nur die Installation der Schilder, sondern auch die Auswahl von drei Unternehmen, die diese verwalten können Sharing-Dienst der Mikromobilität in der Stadt, die jeweils über eine Flotte von 750 Rollern verfügen „2.250 Geräte in der Stadt vorhanden“ wie hervorgehoben. Sobald die Verfahren mit der Verwaltung abgeschlossen seien, könne der Sharing-Dienst Gestalt annehmen, hieß es bei der Gelegenheit.
Zu den hervorgehobenen Aspekten gehört auch die Verwendung zugelassener Fahrzeuge, die mit Licht und Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sind, sowie gute Rahmenbedingungen, die Sicherheit und Nutzung gewährleisten. Ohne die Einhaltung der Regeln zu vergessen. Unter anderem ist das Abstellen von Motorrollern und anderen genannten Fahrzeugen in den für Fahrräder vorgesehenen Abstellplätzen oder am Straßenrand gestattet, sofern dies nicht in jedem Fall gestattet ist „Niemals im Widerspruch zu den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und immer mit gesundem Menschenverstand, damit sie weder ein Hindernis noch eine Gefahr darstellen“, wird wieder hervorgehoben. Allein in der Cerchia dei Navigli gibt es über 4.300 Stände und in der Stadt sind es über 32.000, davon 6.900 außerhalb der Gemeinde 1 in der Nähe von U-Bahn-Stationen und weitere 3.350 entlang der Radwege.

Der Anfang

I 130 Zeichen Die entlang des Außengürtels der Mailänder Stadt gelegenen Gebäude ermöglichen dies Tests bis Juli 2021 geplant, gemäß den im Juni festgelegten Richtlinien des Verkehrsministeriums. Der Verkehr dieser Elektrofahrzeuge in Fußgängerzonen ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von max 6 Kilometer pro Stunde, wenn man bedenkt, dass das gleiche Dekret die Bereitstellung eines Begrenzers vorsieht. Daher ist hier nur von Rollern und Segways die Rede, auch auf Rad- und Fußgängerwegen und -wegen sowie in den 30 Zonen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 20 Kilometer pro Stunde, nahm die Hinweise noch einmal auf.
Melden Sie auch Ausnahmen, die sich auf einige dieser Straßen oder Teile davon beziehen, basierend auf dem 80 Zeichen Verbotsstraßen am Eingang angebracht. Dabei handelt es sich um Strecken mit Flusssteinpflaster, Vorzugsspuren, die auch in mit „Zone 30“ gekennzeichneten Bereichen in der Nähe der Straßenbahngleise vorhanden sind, es sei denn, „sie liegen auf einer separaten Fahrbahn“, also Sackgassenparkplätze und Tunnel für Fußgänger, wie berichtet.
Eine Nutzung ist auch in Rad-Fußgänger-Grünflächenabschnitten nur nach Genehmigung durch den Gemeinderat auf der Grundlage von a vorgesehen „Änderung der grünen Verordnungen“, wurde noch kommuniziert.

Repertoire Fotos

Motorionline.com wurde vom neuen Google News-Dienst ausgewählt,
wenn Sie immer über unsere Neuigkeiten auf dem Laufenden bleiben möchten
Folgen Sie uns hier
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema Elektromobilität

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

In Verbindung stehende Artikel