Elektroroller: Unter den Maßnahmen ist ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen

Grünes Licht wird für nächste Woche erwartet

Informationen zu den Vorschriften für Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Konzept der städtischen Mikromobilität
Elektroroller: Unter den Maßnahmen ist ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren vorgesehenElektroroller: Unter den Maßnahmen ist ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen

In den Nachrichten tauchen Hinweise auf milleproroghe und bezüglich i Elektroroller. Unter den hervorgehobenen Aspekten sticht der Einsatz dieser Mittel hervor 14 Jahre, Verwendung der Helm bis 18 Jahre. Die Zustimmung der Kammer wird nächste Woche erwartet.

Konzept und Experiment

Wenn man bedenkt, was von Kollegen unter berichtet wurde Republik und The MessengerDen genannten Nachrichten zufolge dürfen Elektroroller von Personen unter 14 Jahren nicht benutzt werden und das Tragen eines Helms ist bis zur Volljährigkeit erforderlich. Diese Fahrzeuge gelten als solche, wenn sie damit ausgestattet sind „Überwiegend elektrischer Antrieb“, also angetrieben durch einen Elektromotor mit kontinuierlicher Nennleistung 0,50 kW nicht überschreiten. Sie haben auch keine Sitzplätze. Auch die Versuchsdauer wurde um zwölf Monate verlängert, ebenso ist die Verbreitung mit erlaubt Segway, Hoverboard e Monowheel „nur wenn es sich überwiegend um Elektroantriebe handelt“, wobei die diesbezüglichen Hinweise noch einmal aufgegriffen werden.

Verbote und Maßnahmen

Wie bereits erwähnt ist Minderjährigen unter 14 Jahren das Fahren mit Elektrorollern untersagt und sie müssen bis zum 18. Lebensjahr einen Helm tragen. Auch auf außerstädtischen Abschnitten ist der Verkehr verboten, sofern keine speziellen Radwege vorhanden sind. Wenn Sie auf der Straße fahren, dürfen Sie nicht darüber hinausgehen 25 km/h und du reist nicht über mich hinaus 6 km/h In Fußgängerzonen wird es weiterhin vermerkt. Ebenso ist die Beförderung mehrerer Personen, Tiere oder Sachen nicht gestattet. Darüber hinaus sind in den Abendstunden spezielle Einrichtungen erforderlich, um die Anwesenheit und Nutzung dieser Fahrzeuge zu signalisieren.
Zurück zur Definition des Fahrzeugs: Sollte der Roller nicht über die oben genannten Eigenschaften verfügen, drohen ein Bußgeld von 100 bis 400 Euro sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Für den Fall, dass „ein atypisches Fahrzeug“ mit ungeregelten technischen Merkmalen gefahren wird, könnte das Bußgeld jedoch „von 200 bis 800 Euro“ variieren und anschließend beschlagnahmt werden, immer unter Berücksichtigung der Erkenntnisse.

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