Elektroroller und Mobilität: Öffentliche Bekanntmachung für Sharing-Aktivitäten in Mailand bis September

Die Mindestanforderungen für den Dienst werden gemeldet

Die Gemeinde Mailand kündigt an, bis September eine Bekanntmachung einzuführen, die sich an Unternehmen richtet, die Interesse an der Durchführung von Sharing-Aktivitäten im Rahmen der sogenannten Mikromobilität bekunden
Elektroroller und Mobilität: Öffentliche Bekanntmachung für Sharing-Aktivitäten in Mailand bis SeptemberElektroroller und Mobilität: Öffentliche Bekanntmachung für Sharing-Aktivitäten in Mailand bis September

L 'öffentliche Bekanntmachung für Unternehmen, die Interesse an der Durchführung von Sharing-Diensten zum Thema „Roller, Segways, Hoverboards, Skateboards und Einzelräder“ </s> previsto bis September, wie berichtet August 23 2019 von Stadt Mailand durch dein eigenes Platz.

Hinweise und Anforderungen

In der Mitteilung wird darauf verwiesen „Mindeststandards“ für die Aktivität. Unter denen, die Stadt Mailand beabsichtigt, in Anlehnung an die Berichte in der veröffentlichten Pressemitteilung auch Folgendes aufzunehmen: „ein Dienst, der 7 Tage die Woche, 7 Stunden am Tag und im gesamten Gebiet aktiv ist, die Aktivierung der Versicherung für im Verkehr befindliche Fahrzeuge, die Eintragung in das Unternehmensregister, keine offenen Streitigkeiten mit der Verwaltung und die Erfüllung aller für die Durchführung erforderlichen Verpflichtungen.“ die Tätigkeit auf italienischem Territorium auszuschließen.“ Zu den Aspekten auch „Eine angemessene Informationskampagne“ Der Schwerpunkt lag, wie hervorgehoben, auf dem Thema Verkehrssicherheit und auf den Regeln für die Nutzung und das Parken von Fahrzeugen. Die Nutzung, auch der eigenen Geräte, erfolgt ausschließlich urheberrechtlich geschützt „Hinweise auf den Ministerialerlass und den damit verbundenen Beschluss der Gemeinde Mailand vom 26. Juli“. Das heißt, sie können in Fußgängerzonen unter Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von verwendet werden 6 km/h und auch auf den Pisten und Routen Fahrradwege e Fuß- und Radwege sowie im Zone 30, in diesem Fall mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Kilometer pro Stunde, „ab dem Ende der Installation der erforderlichen Schilder“, was zu Beginn des Monats geschehen würde Dezember, wie vorgeschlagen.
Bei dieser Gelegenheit wurde der Gemeinderat für Mobilität, Marco Granelli, hat die interessierten Betreiber über die in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen informiert „das mit monatlichen Bewertungen der vorgelegten Vorschläge offen bleibt“, immer berichten, was angezeigt wird. Wird darauf hingewiesen: „CE-Kennzeichnung für Fahrzeuge, Tonanlagen, Lichter und Geschwindigkeitsbegrenzer; Flotten mit minimaler und maximaler Anzahl, bis eine Geräteobergrenze in der Stadt erreicht ist; Kaution für jedes Fahrzeug (Bank- oder Versicherungsgarantie mit einer Laufzeit, die der Dienstzeit entspricht), als Garantie im Falle eines Eingreifens der Stadt Mailand zur Entfernung während oder am Ende des Dienstes; jährliche Zahlung eines Beitrags an die Gemeinde Mailand zur Deckung der Inanspruchnahme öffentlicher Grundstücke.“ Gerade im Hinblick auf eine öffentliche Bekanntmachung und spezielle Richtlinien, zuletzt 14 August Die Entfernung der in der lombardischen Metropole betriebenen gemeinsamen Elektroroller war gefordert worden.

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