Elektroroller: Die Durchführungsverordnung des Ministeriums kommt

Salvatore Palella, CEO von Helbiz, dem Elektroroller-Sharing-Unternehmen, sagt: „Guter erster Schritt, aber es liegt noch ein langer Weg vor uns“

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Bis heute ist die Verwendung von Elektrorolleroder alternative Transportsysteme waren in Städten ein heikles Thema, da nicht klar war, ob die Nutzung solcher Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen „legal“ war. Dies hat trotz der Verbreitung von Sharing-Diensten wie z. B. häufig vom Kauf oder der Nutzung dieser Fahrzeuge abgeschreckt Helbiz.

Jetzt mit der veröffentlichten Durchführungsverordnung von Verkehrsministerium, wird der Einsatz von Rollern und neuen Elektrofahrzeugen deutlich deutlicher.

Die 7 Artikel und 3 Anhänge der Norm definieren im Wesentlichen die zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die technischen Anforderungen und Bestimmungen für Benutzer und für Öffentliche Verwaltungen. Das Diagramm spricht von den sogenannten „elektrischen Mikromobilitätsgeräten“, unterteilt in vier große Kategorien - Roller, Hoverboards, Segways und Einräder – jeweils mit spezifischen technischen Anforderungen. Für alle ist eine angemessene Anwesenheit erforderlich CE Kennzeichnung, das Vorhandensein akustischer Signale, weiße Frontleuchten (oder durchgehend gelb) e rote Rückstrahler (oder Festlicht) für die abendliche Zirkulation (ansonsten ist der Transport nur per Hand möglich). Nicht selbstbalancierende Geräte wie z Roller können mit Elektromotoren betrieben werden, sofern diese 500 W nicht überschreitenund zu piepen und Geschwindigkeit zu entwickeln 20 km/h nicht überschreiten; Oberhalb dieser Grenze ist ein Geschwindigkeitsregler erforderlich, der entsprechend dieser Grenze konfiguriert werden kann und die Geschwindigkeit in Fußgängerzonen auf bis zu 6 km/h begrenzt. Die Fahrzeuge dürfen nur vorbeigefahren werden Erwachsene oder Minderjährige mit einem AM-Führerschein auf Radwegen, gemischten Geh- und Radwegen, Fußgängerzonen und 30er-Zonen (und ähnlichen). Jeder ist verpflichtet, nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang eine gut sichtbare retroreflektierende Jacke oder Hosenträger zu tragen, wenn er auf Straßen fährt, die in die Zone 30 fallen, oder auf einem Radweg.

Salvator PalellaCEO Helbiz Das Unternehmen, das als erstes Sharing-Elektroroller nach Italien gebracht hat, kommentiert die Veröffentlichung des ersten Entwurfs der vom Verkehrsministerium entwickelten Leitlinien für italienische Gemeinden, die experimentelle Mobilitätsprojekte starten wollen: „Der Durchführungserlass ist ein guter erster Schritt.“ Um die Regulierungslücke zu schließen, die bisher den Einsatz von Motorrollern und neuen elektrischen Mikromobilitätsfahrzeugen in Italien behindert hat, liegt noch ein weiter Weg vor uns. Wir wissen genau, dass der institutionelle Weg Zeiten und Wege hat, die nicht mit denen der Innovation übereinstimmen, aber wir glauben, dass die Regierung hier nicht aufhören sollte. Es gibt einen ganzen Sektor, zu dem Helbiz, aber auch alle unsere Konkurrenten, die in Italien ankommen, gehören, der klare und einfache Regeln braucht, um ein Mobilitätssystem zu fördern, das das Gefüge unserer Städte und damit die Qualitätsstandards seiner Bewohner radikal verändern wird . Helbiz hält sich bereits an die vom Ministerium vorgegebenen Regeln, beabsichtigt jedoch, gemeinsam mit allen Institutionen an der Verbesserung des Regulierungsrahmens zu arbeiten. In diesem Sinne glaube ich, dass unsere Daten und die in den ersten Monaten des Demonstrationsbetriebs in Mailand gesammelten Erfahrungen eine großartige Ressource für alle sind, die das Ausmaß des Phänomens verstehen und seine Entwicklung beschleunigen möchten. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch im Hinblick auf Aspekte der Bürgererziehung.“

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