Mailand, Sharing und Mikromobilität: Neue Regeln, Roller sind seit Dezember im Umlauf
Verkehr in der Zone 30 und auf Radwegen, Einhaltung der Vorschriften
Drei Resolutionen, um das zu ermöglichen Verkehr, nach der Unterbrechung im vergangenen Juli im Hinblick auf a Regulierung. Ab Dezember wird mit der Rückkehr auf die Straßen Mailands gerechnet Roller zu vermieten, je nachdem, was sich herausstellte. Wir reden über 2.000 bedeutet höchstens.
Ankündigung und neue Regeln
Um auf das zurückzukommen, was bei der Präsentation der Resolutionen berichtet wurde, wird eine Obergrenze von 2.000 Motorrollern für den Verkehr in der Stadt angegeben, wie bereits erwähnt, in Chargen von 500 bis 750 Fahrzeugen. Es wird innerhalb erwartet 15 Tage eine Mitteilung an Unternehmen, die an der Vermietung interessiert sind. Eine Inspektion ist geplant bis 15 November für die Präsentation potenzieller Lose, wobei der Verkehr von Fahrzeugen ab Dezember in den durch die entsprechenden Schilder gekennzeichneten Bereichen vorgesehen ist.
Der Verkehr in der Stadt ist auf den markierten Flächen gestattet „Zone 30“, Of Radwege e Rad-/FußgängerwegeDabei wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h eingehalten, wie sich herausstellte. Daher besteht in Zukunft auch die Möglichkeit, auf den asphaltierten Abschnitten innerhalb der Parks zu fahren. Wie bei Fahrrädern ist der Verkehr auf Gehwegen verboten. Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsregeln Vermeiden Sie zum Beispiel das Fahren in die Gegenrichtung, respektieren Sie stets die Ampeln und fahren Sie auf der rechten Seite. Plötzliche Flugbahnänderungen während der Fahrt sind nicht zulässig. Daher müssen die Mittel ergriffen und an den entsprechenden Stellen platziert werden Stände. Sie sind anwesend 4.300 Haltestellen im Navigli-Gebiet, weitere Optionen in der Nähe von U-Bahn-Stationen oder in anderen Teilen der Stadt. In Mailand gibt es Berichten zufolge 32.000 Fahrräder. Also keine „wilden Stopps“, auch unter Berücksichtigung der Servicezugangs- und Management-Apps, Abholung und anschließendes erneutes Parken der Fahrzeuge in den entsprechenden Bereichen, wie angegeben.
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