Anreize für den Kauf von elektrischen Zweirädern, Verlängerung des Beitrags für 2020
Entspricht 30 % des Preises, bis zu 3.000,00 Euro
Erweitert um 2020 ein Beitrag für Kaufinteressierte von Zweiradmodellen elektrisch o Hybride und sie verschrotten andere Kategorien Euro 0, 1, 2 o 3. Ein Beitrag gleich 30% des Kaufpreises und bis zu einer Höchstgrenze von 3.000,00 Euro, wie berichtet.
Regeln und Hinweise
Betrachtet man den Referenztext: „Mit der Kunst. 12 Co. 1 des umgewandelten Gesetzesdekrets 162/2019, die im Co. vorgesehene Erleichterung. 2020 ff. von der Kunst. 1057 des Gesetzes 1/145, bestehend aus einem Beitrag für diejenigen, die ein Elektro- oder Hybridmotorrad der Kategorien L2018e und L1e kaufen und gleichzeitig eines der Kategorien Euro 3, 0, 1 oder 2 verschrotten. Bitte beachten Sie, dass ab Ab dem 3 wird der Anreiz auf den Kauf aller Motorräder und Mopeds (auch über 30.6.2019 kW Leistung) sowie auf Kleinstwagen der Kategorien L11e, L1e, L2e, L3e, L4e, L5e und L6e ausgeweitet, sofern es sich um Fahrzeuge der Kategorie Euro handelt 7, 0, 1 oder 2 (Art. 3-bis des Gesetzesdekrets 10/34, Konv. L. 2019/58).“
Weiter zu den Informationen über die Erleichterung weisen wir darauf hin: „Der Beitrag, der sich auf Käufe im Jahr 2020 erstreckt, beträgt 30 % des Kaufpreises, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro, für den Fall, dass das zur Verschrottung gelieferte Fahrzeug der Kategorie Euro 0 angehört, 1 , 2 oder 3; wird vom Verkäufer durch Verrechnung mit dem Kaufpreis bezahlt.“
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