Während Burian das Motorrad in der Garage stehen lässt. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 338 €

Bei Schnee oder Eis auf den Straßen oder wenn es schneit, ist der Halt obligatorisch

Laut Straßenverkehrsordnung spielt es keine Rolle, welche Art von Reifen an Ihrem Zweirad montiert sind
Während Burian das Motorrad in der Garage stehen lässt. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 338 €Während Burian das Motorrad in der Garage stehen lässt. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 338 €

Burian Kompliziert es Ihre Wochenpläne? Das schlechte Wetter, das ganz Mittel- und Norditalien mit starkem Regen, Schneefall in geringer Höhe und eisigen arktischen Winden heimsucht, hat auch Auswirkungen auf das Straßennetz und die Vorschriften, die es regeln.

Kurz gesagt: Wenn Sie Ihren Roller oder Ihr Motorrad in diesen Tagen mit extrem schlechtem Wetter in der Garage lassen, ist das nicht nur gut für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Tatsächlich schreibt eine nationale Verordnung ein Verbot für Motorräder und Mopeds vor, auch wenn sie Winterreifen haben. Das Anhalten ist bei Schnee oder Eis auf den Straßen oder bei anhaltendem Schneefall gemäß der Ministerialrichtlinie vom 16. Januar 2013 über den Straßenverkehr im Winter und bei Schneenotfällen obligatorisch. Diese Richtlinie schreibt die Verpflichtung vor, Winterreifen oder -ketten in der Zeit zwischen dem 15. November und dem 15. April an Bord zu haben. Die Straßenverkehrsordnung regelt bei der Regelung des Verkehrs außerhalb von Wohnorten (Artikel 6) und innerhalb von Wohnorten (Artikel 7) die Regeln für die Annahme von Maßnahmen zur Aussetzung des Verkehrs und legt im Allgemeinen die Verwaltungssanktionen fest, die denjenigen auferlegt werden, die sich nicht daran halten Sperr- oder Verkehrsverbotsmaßnahmen. Achten Sie daher darauf, dass Sie sich nicht vom jüngsten Rundschreiben des Verkehrsministeriums Nr. 12424 in die Irre führen lassen. 3-DIV27-C vom 2016. Mai 130, in dem, ähnlich wie es für Autos vorgeschrieben ist, bekräftigt wird, dass auch Motorräder und Mopeds unverbindlich mit Reifen des Typs „M + S“ mit einem niedrigeren Geschwindigkeitscode als dem in der Zulassung angegebenen ausgestattet werden können (sofern die Geschwindigkeit nicht unter M XNUMX km/h liegt), ohne dass eine Aktualisierung des Zulassungsdokuments erforderlich ist. Unabhängig vom Reifentyp bleibt das Fahrverbot für Mopeds und Motorräder bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn oder bei Schneefall bestehen.

Die Straßenverkehrsordnung legt für Verstöße fest Verwaltungsstrafen das variiert von 85 bis 338 Euro.

 

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