Gemäß dem beim Rechnungshof registrierten Erlass „Rettet Motorradfahrer“ ist der Einbau von Schutzvorrichtungen verpflichtend
Tritt bald in Kraft
Registriert bei Rechnungshof das sogenannte Verordnung „Rettet Motorradfahrer“., ein Dokument, an dem sie trotzdem gearbeitet haben Minister für Infrastruktur und Verkehr, Danilo Toninelli, dann die Unterstaatssekretärin Michele Dell'Orco. Das Inkrafttreten steht daher unmittelbar bevor.
Obligatorische Sicherheitsvorrichtungen für Motorradfahrer (DSM).
Der oben genannte Erlass, „vom MIT dringend gesucht“ Wie das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr selbst hervorhebt, zielt es auf einen besseren Schutz von Motorradfahrern ab und ermöglicht dieItalien zu den wenigen gehören Länder in Europa Dies sieht das Vorhandensein von Schutzbarrieren vor, die der Sicherheit derjenigen dienen, die regelmäßig Routen auf zwei Rädern bewältigen.
Konkret schreibt das Dekret die Installation und damit das Vorhandensein entsprechender Geräte auf italienischen Straßen vor Schutzvorrichtungen für Motorradfahrer (DSM), also Barrieren, die die möglichen Folgen eines gewaltsamen Aufpralls gegen eine Leitplanke so weit wie möglich abmildern. Ein erwartetes und funktionelles Dokument, wenn man die seit Jahren von Motorradfahrern selbst geäußerten Forderungen berücksichtigt. Noch detaillierter geht es nach Berichten des Ministeriumsportals um die sogenannten Motorradfahrer-Schonschranken in Kreiskurven mit „Radius von weniger als 250 Metern bei neuen Baueingriffen, Anpassungen bestehender Straßenabschnitte, die Streckenänderungen und/oder Erneuerungen von Verkehrssicherheitsbarrieren auf wichtigen Abschnitten mit sich bringen, oder bei bestehenden Straßen, die keinen Eingriffen unterliegen, diese aber in den drei Fällen vorgenommen wurden.“ -Jahreszeitraum mindestens fünf Unfälle mit Toten und/oder Verletzten, an denen Kraftfahrzeuge und/oder Mopeds beteiligt sind“, berichtet, was in der veröffentlichten Notiz angegeben ist.
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