Aufgrund der Straßenverkehrsordnung dürfen Motorroller und 125er-Fahrzeuge weiterhin nicht auf der Autobahn fahren

Der Gesetzentwurf wurde blockiert

Aufgrund der Straßenverkehrsordnung dürfen Motorroller und 125er-Fahrzeuge weiterhin nicht auf der Autobahn fahrenAufgrund der Straßenverkehrsordnung dürfen Motorroller und 125er-Fahrzeuge weiterhin nicht auf der Autobahn fahren

Verkehrsgesetze – Roller und 125-ccm-Motorräder dürfen weiterhin nicht auf der Autobahn fahren. Tatsächlich ist die neue Straßenverkehrsordnung abrupt zum Erliegen gekommen. Eine finanzielle Absicherung gäbe es nicht Nach Angaben des Haushaltsausschusses des Senats hat er den Gesetzentwurf aus diesem Grund gestoppt. Es hört auch so auf der Horizont-2020-Plan: ein Maßnahmenpaket, das das Verkehrsministerium in den Gesetzentwurf aufgenommen hatte mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten im Zeitraum 2011-2020 zu halbieren.

Il Reformpaket zur Straßenverkehrsordnung, die auch die Zufahrt von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern auf den für den öffentlichen Verkehr reservierten städtischen Fahrspuren, die Zufahrt von 125-cmXNUMX-Motorrädern auf der Autobahn sowie die Beschränkung des Vorhandenseins fester Hindernisse und Leitplanken an den Fahrbahnrändern umfasste Zusätzlich zu den vom Verkehrsministerium herausgegebenen Richtlinien zur Gestaltung sicherer Straßen für Zweiräder. „Der Grund für die Ablehnung war in der fehlenden finanziellen Absicherung der in der Maßnahme enthaltenen Maßnahmen zu sehen“, sagte der Präsident von Ancma Corrado Capelli. "Diese und andere Bestimmungen bedeuten jedoch keine einzige Euro-Belastung des Staatshaushalts und daher ist der Grund für die Ablehnung unklar.".

Motorionline.com wurde vom neuen Google News-Dienst ausgewählt,
wenn Sie immer über unsere Neuigkeiten auf dem Laufenden bleiben möchten
Folgen Sie uns hier

Hinterlassen Sie einen Kommentar

4 Kommentare

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

In Verbindung stehende Artikel