Straßenverkehrsordnung: Es wurden Nachrichten gemeldet, darunter städtische Radarkameras und der städtische Radweg

Hervorhebung der sogenannten „sanften Mobilität“

Straßenverkehrsordnung: Es wurden Nachrichten gemeldet, darunter städtische Radarkameras und der städtische RadwegStraßenverkehrsordnung: Es wurden Nachrichten gemeldet, darunter städtische Radarkameras und der städtische Radweg

Unter Berücksichtigung der Rechnung in Umrechnung von Vereinfachungsverordnung, mehrere Innovationen im Zusammenhang mit der Verkehrsgesetze.

Urbane Mobilität und „sanfte Mobilität“

Unter den aufgeführten ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Präfekten, die auf einer Analyse der in der Region aufgetretenen Unfälle basiert, die Genehmigung zur Installation stationäre Radarkameras auf Stadt- und Nachbarschaftsstraßen. Im Hinblick auf den Verbleib in städtischen Gebieten weisen wir gemäß Artikel 12-bis auf die Möglichkeit für städtische Mitarbeiter hin, mögliche Verstöße in städtischen Gebieten, wie z. B. unregelmäßiges Parken, festzustellen. Dasselbe gilt auch für städtische Mitarbeiter.
Es gibt auch Maßnahmen, die den Verkehr von Autos und dreirädrigen Fahrzeugen betreffen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit für dreirädrige Motorräder und Motorroller von 250 cm³ aufwärts und mit einer Leistung von mindestens 15 kW, um darin zirkulieren zu können Autobahn.
Geben Sie auch einige an „Schulzonen“, in der Nähe von Institutionen, wo besondere Aufmerksamkeit für Fußgänger mit besonderen Hinweisschildern besteht. Bereiche, in denen der Verkehr für bestimmte Fahrzeugkategorien voraussichtlich eingeschränkt oder gesperrt sein wird, einschließlich Parken oder Halten, mit Ausnahme von Schulbussen oder Bussen, die für die Beförderung von Schülern bestimmt sind, oder von Fahrzeugen mit Behindertenausweis.
Apropos sog „sanfte Mobilität“, wird einer zitiert „Zweispuriger Radweg“ nur auf innerstädtischen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h oder in verkehrsberuhigten Zonen, unabhängig von der Größe der Fahrbahn oder dem Vorhandensein von Rastplätzen, daher auch die Einführung von „städtischer Radweg“ Einspurige Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Vorrang für Fahrräder. Vorrang haben diese Fahrzeuge auch auf innerörtlichen Straßen, wo der oben genannte Zweirichtungsverkehr erlaubt ist.

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