Straßenverkehrsordnung: Mehrere Neuerungen, darunter strengere Regeln für die Nutzung von Elektrorollern

Höhere Bußgelder für diejenigen, die Müll auf die Straße werfen

Straßenverkehrsordnung: Mehrere Neuerungen, darunter strengere Regeln für die Nutzung von ElektrorollernStraßenverkehrsordnung: Mehrere Neuerungen, darunter strengere Regeln für die Nutzung von Elektrorollern

Die Nachrichten im Zusammenhang mit Verkehrsgesetze, die in Kraft treten ab November 10 2021 (während des Tages, ed) decken mehrere Themen ab, darunter auch die Nutzung von Elektrorollern.

Verschiedene Themen

Unter den Neuerungen, die den Zweiradsektor betreffen, heben wir die Möglichkeit hervor, einen Taxidienst auch mit Fahrrädern und Motorrädern anzubieten, und die Gemeinden werden in der Lage sein, diese Art von Diensten zu regulieren.
Immer darüber reden zwei Räderwird die Verantwortung des Fahrzeugführers für den Fall eingeführt, dass er eine andere Person ohne Helm befördert.
Die Bußgelder für diejenigen, die Müll aus ihren Fahrzeugen auf die Straße werfen, wurden erhöht. Die Bußgelder verdoppeln sich und liegen zwischen mindestens 216 und 866 Euro im Vergleich zu den vorherigen Zahlen von 108 bis 433 Euro. Ebenso können sie zwischen 56 und 204 Euro variieren, wenn während der Fahrt eine Zigarettenkippe oder eine Karte geworfen wird. Neben den Sanktionen für die Nutzung des Telefons während der Fahrt werden die Bestimmungen auch bei der Nutzung von Tablets oder anderen tragbaren Geräten ausgeweitet.
Auch die Regelung der Vorfahrtspflicht für Fußgänger ändert sich dahingehend, dass nicht nur diejenigen, die bereits begonnen haben, den Fußgängerüberweg überqueren, sondern auch diejenigen, die dabei sind, dies zu tun.
Wie bereits erwähnt, reden wir auch darüber Elektroroller Zu den verschiedenen Themen, die von der Einführung von „rosa Parkplätzen“ für Schwangere und Paare mit kleinen Kindern bis zu zwei Jahren reichen, bis hin zur Erhöhung der Strafen auch für diejenigen, die Behindertenparkplätze unerlaubt nutzen, wer will Sie können auch auf den blauen Linien kostenlos parken, wenn keine reservierten Parkplätze verfügbar sind. Es ist außerdem verboten, auf den zum Parken, Anhalten und Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehenen Plätzen zu parken.
Zurück zur Nutzung von Elektrorollern: Die Vorschriften befassen sich insbesondere mit Sicherheits- und Parkvorschriften. Um die sogenannten wilden Stopps zu vermeiden, müssen die an der Vermietung beteiligten Anbieter am Ende der Anmietung ein Foto anfertigen, um die Position des Fahrzeugs zu überprüfen. Abgesehen vom manuellen Bewegen von Elektrorollern ist es nicht möglich, sie auf den Gehwegen zu bewegen oder abzustellen. Das Parken ist auf den von den Gemeinden ausgewiesenen Flächen und in den für Fahrräder und Mopeds vorgesehenen Abstellplätzen möglich.
Ein akustisches Signal und ein Geschwindigkeitsregler sind Pflicht, die Höchstgrenze bleibt in Fußgängerzonen bei 6 km/h und sinkt auf 20 km/h höchstens ab bisher 25 km/h. Für Minderjährige bleibt die Helmpflicht bestehen und wer einen Roller mit manipuliertem Motor fährt, dem wird das Fahrzeug eingezogen. Darüber hinaus müssen Elektroroller ab Juli 2022 über Fahrtrichtungsanzeiger, Bremslichter und Bremsen an beiden Rädern verfügen. Bei Fahrten am Abend und in der Nacht müssen reflektierende Jacken und Positionslichter getragen werden.

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