Straßenverkehrsordnung: Im neuen Gesetzentwurf gibt es auch Änderungen für den Verkehr von Elektrorollern

Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern

Straßenverkehrsordnung: Im neuen Gesetzentwurf gibt es auch Änderungen für den Verkehr von ElektrorollernStraßenverkehrsordnung: Im neuen Gesetzentwurf gibt es auch Änderungen für den Verkehr von Elektrorollern

Zur Prüfung vorgelegt Ministerrat un neuer Text der Straßenverkehrsordnung, vor der Prüfung vor den Kammern. Hinsichtlich der Auflage und der Maßnahmen haben sich verschiedene Neuerungen ergeben. Betrachtet man nur zweirädrige Fahrzeuge, ergeben sich für deren Verkehr Pflichten und Beschränkungen Elektroroller und einen gewissen Abstand einhalten Fahrräder beim Überholen.

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Ausgehend von der Auflage von ElektrorollerWir weisen auf die Helmpflicht bei Fahrten mit diesen Fahrzeugen sowie den Abschluss einer Versicherung hin. Hinzu kommen noch weitere Pflichten zum Vorhandensein von Fahrtrichtungsanzeigern am Fahrzeug. Es ist auch die Rede von Sanktionen für das Parken auf Gehwegen und automatischen Begrenzungen für Mietfahrzeuge, die dort nicht verkehren dürfen, wo dies nicht gestattet ist.
Kommen wir zu denen, die einziehen Fahrradbezieht sich stattdessen auf „Radfahrgebiete“ an Ampeln sowie die Pflicht für Autofahrer, beim Überholen einen Abstand von anderthalb Metern zu ihren Fahrrädern einzuhalten.
Betrachtet man den Gesamttext, ergeben sich zahlreiche Neuerungen, beispielsweise die Regelungen gegen Fahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss, mit dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis für Drogenkonsumenten und der Einführung einer „Alkoholsperre“. Gerät, das im anderen Fall die Zündung des Fahrzeugs blockiert. Im Ernstfall kann die Fahrerlaubnis sogar lebenslang entzogen werden.
Unter den Maßnahmen heben wir die Unmöglichkeit für Fahranfänger hervor, Autos einer bestimmten Leistung zu fahren, sofern nicht nach Ablauf des dritten Jahres nach Erhalt des Führerscheins, und eine Beschränkung für Personen, die gleichzeitig Auto fahren und telefonieren oder gegen den Verkehr fahren Selbst ein Ausstellungsstück, das andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann, ist in all diesen Fällen auch von einer Aussetzung des Dokuments die Rede. Sperre, die auch bei einem erneuten Punktabzug wegen eines Verstoßes ausgelöst wird, wenn die Punktzahl bereits unter der 20-Punkte-Grenze liegt.

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