Im Hinblick auf eine voraussichtliche Erholung organisiert sich das Unternehmen aus Modena neu und bestätigt und erweitert die bereits verabschiedeten Schutzbestimmungen
Mit dem Vertrauen und der Zustimmung zum Umwandlungsgesetz des sogenannten „Milleproroghe“-Dekrets werden die Regeln für die Verwendung dieser Mittel hervorgehoben
In Bezug auf die Mikromobilität wurde eine Intervention im Zusammenhang mit dem Milleproroghe-Dekret angezeigt. Als Angleichung an Fahrräder wird nur noch Elektroroller mit einer Leistung bis 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h genannt
Die gewöhnliche Beilage Nr. Die Verordnung Nr. 45/L im Amtsblatt Nr. 304 vom 30. Dezember 2019 erlaubt den Verkehr dieser Fahrzeuge und stellt sie Fahrrädern gleich. Für Monowheels und Hoverboards bleiben die Experimentierregeln bestehen