Fahrradbonus, ANCMA: Empfehlungen für das Online-Verfahren

Bewerbungsverfahren ab 3. November 2020

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In Anbetracht des damit verbundenen Verfahrens gute Beweglichkeit oder Rückerstattung für den Kauf von Fahrrädern, E-Bikes, Rollern und Mobilitätsdienstleistungen, die online getätigt werden können ab dem nächsten 3 November, ANCMA (National Association of Cycle and Motorcycle Accessories) stellt eine Reihe von Empfehlungen zum Verfahren vor. Ein Prozess in zwei Phasen: Die erste Phase ist mit der Erstattung der entstandenen Kosten verbunden von 4 Mai zu 3 November 2020 (60 % bis maximal 500 Euro); Die zweite Möglichkeit besteht für diejenigen, die noch keine Einkäufe getätigt haben, und stellt Berichten zufolge einen digitalen Einkaufsgutschein zur Verfügung, den die Begünstigten in der Webanwendung des Umweltministeriums generieren können.

Indikationen

ANCMA erinnert daran, dass erwachsene Bürger mit Wohnsitz (ohne Wohnsitz) in den Regionalhauptstädten (sogar unter 2020 Einwohnern), in den Provinzhauptstädten (sogar unter 50.000 Einwohnern), in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und in den Gemeinden von Großstädten (sogar unter 50.000 Einwohnern) Bewohner).
ANCMA ist vor allem an der oben genannten ersten Phase interessiert, insbesondere wie in der Anmerkung deutlich wird: „Berücksichtigt wird das Datum des Antragseingangs und nicht das des Kaufdokuments: Es ist daher erforderlich, das Verfahren sorgfältig und zeitnah vorzubereiten und anzugehen.“.
In diesem Verbandshandbuch werden insbesondere drei Vorschläge hervorgehoben: „Denken Sie daran, vor dem 3. November eine SPID-Identität (Public Digital Identity System) zu aktivieren, falls Sie noch keine haben. Scannen Sie den auf Ihren Namen ausgestellten Kaufbeleg (Rechnung oder Quittung) und erstellen Sie daraus ein PDF-Dokument. Halten Sie einen Nachweis Ihrer Bankdaten bereit, um die Rückerstattung zu erhalten..
Für diejenigen, die den digitalen Einkaufsgutschein anfordern, der nach dem 3. November verwendet werden soll, ist weiterhin die SPID-Identität erforderlich, wobei betont wird, dass die Gültigkeitsdauer des Gutscheins wie angegeben 30 Tage beträgt (für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2020 getätigt wurden).

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