BMW Motorrad: Garantieverlängerung auf ab 1. Januar 2020 verkaufte Helme [FOTO]

Fünf Jahre Vertragsgarantie

Die Gewährleistungsfrist für i wurde auf fünf Jahre verlängert Helme BMW Motorrad bei der Abreise gekauft ab dem 1. Januar 2020, wie in einer Pressemitteilung berichtet.

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Eine gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt daher mehr als zwei Jahre. Dies gilt immer unter Bezugnahme auf die mitgeteilten Hinweise „deckt Material- und Herstellungsfehler am Produkt ab“. Zu beachten ist außerdem, dass verbaute BMW Motorrad Kommunikationslösungen von der Verlängerung der BMW Motorrad Garantie für Helme ausgenommen sind. Im Wesentlichen die Garantie wird nicht angewendet ausdrücklich „wenn ein Mangel oder Schaden auf unsachgemäße Behandlung, einen Unfall oder eine fehlerhafte Installation der Anlage und des Zubehörs, auch durch Dritte, zurückzuführen ist“. So zu „Kratzer am Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen nicht unter die Herstellergarantie“, wie hervorgehoben.
Abgehoben sind die Helme aus dem BMW Motorrad Sortiment ab dem 1. Januar 2020 Für alle vor diesem Datum gekauften Geräte gilt eine vertragliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, während die Gewährleistungsfrist für vor diesem Datum erworbene Geräte auf eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beschränkt ist. Dies gilt für alle Helme, die bei einem an der Initiative teilnehmenden Händler des offiziellen BMW Motorrad Netzwerks wie angegeben erworben wurden.

Foto: BMW Motorrad

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