Askoll: Die Aussetzung der Aktivitäten dauert bis zum 4. Mai 2020

Unter Berücksichtigung des Ministerpräsidentenerlasses vom 10. April 2020

Die Vicenza Reality informiert über die Aussetzung bis zum 4. Mai aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus COVID-19
Askoll: Die Aussetzung der Aktivitäten dauert bis zum 4. Mai 2020Askoll: Die Aussetzung der Aktivitäten dauert bis zum 4. Mai 2020

Das Unternehmen Askoll EVA SpA das entwickelt sich e-fahrrad ed E-Rollersowie Bausätze und zugehörige Komponenten Elektromotoren e Batterie, weist darauf hin, dass im Anschluss an die Erlass des Premierministers vom 10. April 2020 la Aufhängung Die Geschäftstätigkeit wird fortgesetzt bis Mai 4 2020.

Die Informationen

Das Zitierte MCPD sieht die Verlängerung vor „Aussetzung nicht wesentlicher Produktions- und Handelsaktivitäten“ bis Mai 4.
L 'CEO Gian Franco Nanni bei dieser Gelegenheit hervorgehoben, „die beispiellosen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft“ des Restaurants Corona Virus COVID-19, auch unter Berücksichtigung der Bereiche Sharing und Einzelhandel und der Schwierigkeit, die Folgemaßnahmen genau zu planen. Ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt „wirtschaftliche Strukturmaßnahmen“ von der italienischen Regierung und den anderen europäischen Ländern, in denen sie tätig ist, vorangetrieben Askoll EVA, sobald diese Notphase vorbei ist. „Um den Auswirkungen auf das Unternehmen so weit wie möglich entgegenzuwirken, organisieren wir in der Zwischenzeit bereits die Produktion neu, um alle Prozesse effizienter zu gestalten, wobei wir uns insbesondere auf die Kostensenkung konzentrieren, und arbeiten parallel daran, dafür gerüstet zu sein.“ Wiedereröffnung von Aktivitäten und Märkten“, zitierte die Führungskraft ebenfalls „positive Signale für eine nachhaltige Mobilität, die in zahlreichen Ländern und Verbrauchern weltweit Beachtung finden und aufgrund von Absichtserklärungen voraussichtlich Gegenstand wirtschaftlicher Anreize sein werden“.
Angesichts der Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit den in Italien und anderen internationalen Realitäten für den Notfall eingeführten Beschränkungen wird darauf hingewiesen, dass die Leitlinien bezüglich der Zweijahreszeitraum 2020-2021 sind „nicht mehr aktuell, unbeschadet künftiger, noch nicht absehbarer Entwicklungen“. Daher werden die Schätzungen für 2020-2021, die derzeit nicht quantifizierbar sind, nach Möglichkeit entwickelt und kommuniziert.

Foto: Askoll

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